Wir verschenken Freude!
Sobald das letzte Türchen des Adventskalenders geöffnet ist, heisst es, Geschenke auspacken! Zu unserem Weihnachtswettbewerb möchten wir einen tollen Preis verschenken, der zu purer Entspannung beiträgt. Mitmachen lohnt sich!
Unsere Adventsverlosung sorgt für eine spannende Überraschung!
Geschenke bringen in der Advents- und Weihnachtszeit immer Freude. Deshalb möchten wir Ihnen am 25. Dezember 2024 eine ganz besondere Freude machen und verlosen einen Preis, der zum Entspannen und Geniessen einlädt!
Zu gewinnen gibt es eine Übernachtung für zwei Personen im Cresta Palace Celerina im Wert von CHF 550.-
Machen Sie mit und beantworten Sie einfach die Wettbewerbsfrage – vielleicht dürfen Sie sich bald auf einen erholsamen Aufenthalt freuen!
Eine Übernachtungen im Superiorhotel Cresta Palace
Das Cresta Palace Celerina, 1906 im Jugendstil erbaut, zählt heute zu den Highlights der Hotellandschaft im Engadin. 40 der 90 Zimmer und Suiten wurden renoviert und in einer Hommage an den Jugendstil neu gestaltet. Gäste geniessen kulinarische Erlebnisse in 5 Restaurants und Bars sowie Entspannung im 1.200 m² grossen VITA PURA SPA. Kinder erwartet im Cresta Kids Club eine liebevolle Betreuung.
Als 4* Superior Hotel ist das Cresta Palace besonders in der Wintersaison ein beliebtes Ziel, dank Ski-In und Ski-Out. Aber auch im Bergsommer bietet das Engadin mit seiner unberührten Natur und idealen Wanderwegen eine perfekte Auszeit. ENTDECKEN ∙ ERLEBEN ∙ ERHOLEN – das Cresta Palace Celerina macht es möglich.
Nehmen Sie am Wettbewerb teil und verbringen Sie Traumtage im Superiorhotel Cresta Palace!
Gutschein einlösbar nach Verfügbarkeit (ausgenommen Weihnachten/Silvester und Sportferien).
Teilnahmebedingungen:
Der Teilnahmeschluss ist am 15.01.2025. Die Gewinner werden schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Mitarbeitende der Schuhhaus Walder AG und Partnerunternehmen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Pro Person ist nur eine Teilnahme zulässig. Die Gewinne können nicht bar ausbezahlt und nicht umgetauscht werden. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Schuhhaus Walder AG behält sich vor, missbräuchliche Teilnahmen zu löschen. Jeder Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme ausdrücklich ein, dass seine Daten, die er im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb übermittelt, gespeichert und für statistische und werbliche Zwecke durch die Schuhhaus Walder AG genutzt werden können. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.